{"id":1114,"date":"2013-04-20T19:18:10","date_gmt":"2013-04-20T17:18:10","guid":{"rendered":"http:\/\/s414282258.online.de\/ErkaReiseWP\/?page_id=1114"},"modified":"2022-07-25T17:09:48","modified_gmt":"2022-07-25T15:09:48","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.erkareisen.com\/?page_id=1114","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Reisebedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Lieber Reisegast,<br \/>\nERKA-REISEN ist stets bem\u00fcht, seinen G\u00e4sten ein unvergessliches Reiseerlebnis zu vermitteln. Wir wollen, dass Sie vor Abschluss eines Reisevertrags wissen, was wir f\u00fcr Sie organisieren und leisten und, sollte es zu nachtr\u00e4glichen Differenzen kommen, welche Gew\u00e4hrleistungen Sie von uns verlangen k\u00f6nnen. Deshalb bitten wir Sie, diese Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam durchzulesen. Sie sind Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages.<\/p>\n<p><strong>Vorwort<\/strong><br \/>\nEine Reise in die L\u00e4nder des ehemaligen Ostblocks bietet au\u00dfergew\u00f6hnliche Erfahrungen und Eindr\u00fccke, sie kann jedoch noch nicht an allgemeinen europ\u00e4ischen Ma\u00dfst\u00e4ben gemessen werden, vor allem dann, wenn die Unterbringung in Privatquartieren erfolgt. Eventuelle Leistungsst\u00f6rungen wie allgemeine Versorgungsprobleme (Wasser, Strom etc.) liegen nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters und seiner Leistungsbringer. Trotz aller Sorgfalt in Planung und Vorbereitung der Reisen k\u00f6nnen aufgrund \u00f6rtlicher Verh\u00e4ltnisse einzelne Programmteile ausfallen. Der Veranstalter ist aber stets bem\u00fcht, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu bieten. Die F\u00fchrungen werden in der Regel von deutschsprachigen F\u00fchrern durchgef\u00fchrt. Es kann aber ausnahmsweise der Fall eintreten, dass bestimmte F\u00fchrungen in englischer oder anderer Sprache durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Veranstalter, Reisevertrag<\/strong><br \/>\n1. Veranstalter ist die Firma ERKA REISEN GmbH, Robert-Stolz-Str. 21, 76646 Bruchsal<br \/>\n2. Die zus\u00e4tzlich zum jeweiligen Reiseprogramm vor Ort angebotenen Ausfl\u00fcge, Rundfahrten und F\u00fchrungen werden vom Reiseveranstalter nur vermittelt. Er haftet daher nicht f\u00fcr ihre Durchf\u00fchrung und eventuelle M\u00e4ngel, auch wenn sie \u00fcber den Reiseveranstalter angeboten wurden. Dies gilt nur, wenn die zus\u00e4tzlich angebotenen Leistungen in der Reisebest\u00e4tigung als Fremdleistung gekennzeichnet sind bzw. vor Ort im Reiseland Buchungen unmittelbar durch Vermittlung des Reiseveranstalters erfolgen. F\u00fchrungen f\u00fcr Bergsteigtouren und Skitouren werden von ERKA REISEN grunds\u00e4tzlich nur vermittelt und von erfahrenen \u00f6rtlichen Veranstaltern durchgef\u00fchrt.<br \/>\n3. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Sie nach Ihrer Reiseanmeldung, das ist Ihr verbindliches Vertragsangebot an uns, eine Reisebest\u00e4tigung durch uns erhalten haben. Ma\u00dfgeblich ist immer die Reisebest\u00e4tigung. Mit dieser wird der Vertrag auch f\u00fcr den Reiseveranstalter verbindlich, wobei die Berichtigung von Irrt\u00fcmern aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt.<\/p>\n<p><strong>Preis\u00e4nderung<\/strong><br \/>\nDer Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, den Reisepreis dann zu erh\u00f6hen, wenn eine Erh\u00f6hung der Bef\u00f6rderungskosten, der Abgabe f\u00fcr bestimmt Leistungen wie Hafen- oder Flughafengeb\u00fchren oder eine \u00c4nderung der f\u00fcr die betreffende Reise geltenden Wechselkurse eintritt. Der Reiseveranstalter wird dies mit genauen Angaben zur Berechnung der neuen Preise sp\u00e4testens 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin schriftlich mitteilen und nachberechnen. Danach ist eine Preiserh\u00f6hung ausgeschlossen.<br \/>\nIm Falle einer Erh\u00f6hung des Reisepreises um mehr als 8 vom Hundert oder einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zur\u00fccktreten oder stattdessen an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise teilnehmen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverz\u00fcglich nach der Erkl\u00e4rung durch den Reiseveranstalter diesem gegen\u00fcber schriftlich geltend zu machen.<br \/>\nErkl\u00e4rt der Kunde nicht innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist ausdr\u00fccklich gegen\u00fcber diesem den R\u00fccktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die \u00c4nderung als angenommen.<\/p>\n<p>Gleichlautendes gilt, wenn sich durch die obigen Gr\u00fcnde eine Preissenkung ergibt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten.<br \/>\nDer Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tats\u00e4chlich entstandenen Verwaltungsausgaben (mindestens 50\u20ac) abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher H\u00f6he Verwaltungsausgaben entstanden sind.<\/p>\n<p><strong>Leistungen<\/strong><br \/>\n1. Ma\u00dfgeblich sind der f\u00fcr die Reisezeit g\u00fcltige Prospekt des Reiseveranstalters und die Reisebest\u00e4tigung, nicht aber abweichende Erkl\u00e4rungen oder Zusagen von Orts- und Hotelprospekten und sonstigen Dritten. Die Beschaffung g\u00fcltiger Reisepapiere (Visa etc. ) ist Sache des Reisenden, ebenso die Einhaltung von Gesundheitsbestimmungen.<br \/>\n2. F\u00fcr nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erfolgt keine Erstattung. Dem Reisenden bleibt es aber vorbehalten nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.<br \/>\n3. Im Reisepreis eingeschlossen sind die Bef\u00f6rderung von maximal 20 kg Reisegep\u00e4ck pro Reisenden. Evtl. \u00dcbergep\u00e4ck bezahlt der Reisende direkt bei der Fluggesellschaft.<\/p>\n<p><strong>Leistungs\u00e4nderungen<\/strong><br \/>\nAufgrund von nach Abschluss des Reisevertrags eingetretener Umst\u00e4nde, die er nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt hat, darf der Reiseveranstalter einzelne Leistungen durch gleichwertige ersetzen, sofern sich dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p><strong>Stornogeb\u00fchren, Umbuchung<\/strong><br \/>\n1. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Zahlung des Reisepreises und Ablehnung der Reise durch den Reiseveranstalter betr\u00e4gt die Stornogeb\u00fchr 90% des vereinbarten Reisepreises.<br \/>\n2. Beim jederzeit zul\u00e4ssigen R\u00fccktritt des Reisenden (ma\u00dfgeblich ist der Eingang der Erkl\u00e4rung beim Reiseveranstalter) betragen die Stornogeb\u00fchren jeweils in % des Reisepreises: bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% ; bis 45 Tage vor Reiseantritt 50%; bis 30 Tage vor Reiseantritt 75%; bis 15 Tage vor Reiseantritt 90%;<br \/>\n3. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erfolgt keine Teilr\u00fcckerstattung. Evtl. Mehrkosten wie Umbuchungsgeb\u00fchren etc. tr\u00e4gt der Reisende.<br \/>\n4. Dem Veranstalter oder dem Reisenden bleibt es vorbehalten, den dem Veranstalter durch einen R\u00fccktritt entstandenen Schaden konkret zu berechnen.<br \/>\n5. Stellt der Reisende einen Ersatzreisenden, so treten an die Stelle der Stornogeb\u00fchren lediglich Umbuchungskosten von 50 Euro.<br \/>\n6. Umbuchungen von Reisen f\u00fcr einen anderen Reisetermin sind nur mit Zustimmung des Reiseveranstalters m\u00f6glich, es sei denn, der Reisende stellt einen Ersatzreisenden. Der Veranstalter kann die Zustimmung zur Umbuchung von der Zahlung einer Stornogeb\u00fchr abh\u00e4ngig machen, die er nach seinen tats\u00e4chlich entstehenden Storno- und Mehrkosten berechnen muss. Auf alle F\u00e4lle berechnet der Veranstalter eine Umbuchungsgeb\u00fchr von 50 Euro.<\/p>\n<p><strong>Haftung des Reiseveranstalters<\/strong><br \/>\n1. Gesetzliche Haftungsbeschr\u00e4nkung: Die Haftung des Veranstalters ist beschr\u00e4nkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung beschr\u00e4nkt ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Haftungsbeschr\u00e4nkungen nach dem Warschauer Abkommen f\u00fcr Flugreisen.<br \/>\n2. Vertragliche Haftungsbeschr\u00e4nkung: Die Haftung des Veranstalters ist f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, auf die H\u00f6he des dreifachen Reisepreises pro Person beschr\u00e4nkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wurde oder der Reiseveranstalter f\u00fcr einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist.<br \/>\n3. S\u00e4mtliche Helikopterfl\u00fcge, Bergwanderungen, Bergbesteigungen, Skitouren, Paragliding, Mountainbike-und Reitouren oder \u00e4hnliche Veranstaltungen, die vom Reiseveranstalter vermittelt werden, erfolgen auf eigene Gefahr. Jeder Reiseteilnehmer unterzeichnet mit der Reiseanmeldung eine derartige Haftungsausschlusserkl\u00e4rung. Bei Buchungen vor Ort wird diese vor Ort unterzeichnet. Durch die Unterschrift auf der Verzichtserkl\u00e4rung erkl\u00e4rt der Reisende, bei einem Unfall keine Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Veranstalter, den Vermittler oder die beteiligten Mitarbeiter, wie Bergf\u00fchrer, Piloten u.a. zu richten.<\/p>\n<p><strong>Mitwirkungspflicht des Reisenden<\/strong><br \/>\n1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn erhalten hat, muss er den Reiseveranstalter unverz\u00fcglich unterrichten.<br \/>\n2. Bei Leistungsst\u00f6rungen muss der Reisende diese unverz\u00fcglich gegen\u00fcber der \u00f6rtlichen Reiseleitung beanstanden und gegebenenfalls Abhilfe verlangen. Die \u00f6rtliche Reiseleitung ist nicht befugt, Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Reisenden anzuerkennen. Sie hat aber auf Verlangen des Reisenden mit diesem ein Protokoll \u00fcber die vom Reisenden behaupteten Leistungsst\u00f6rungen aufzunehmen.<\/p>\n<p><strong>Absage durch den Veranstalter, h\u00f6here Gewalt<\/strong><br \/>\n1. Soweit im Prospekt und in der Reisebest\u00e4tigung auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen wird, darf der Reiseveranstalter die Reise bis 21 Tage vor ihrem Beginn bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl absagen.<br \/>\n2. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag k\u00fcndigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer h\u00f6herer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen oder alle staatlichen Ma\u00dfnahmen) unm\u00f6glich, erheblich beschwert, gef\u00e4hrlich oder beeintr\u00e4chtigt wird. Bei Reiseabsage vor Reiseantritt wird der volle Reisepreis zur\u00fcckerstattet.<br \/>\n3. Wurde die Reise bereits teilweise durchgef\u00fchrt, zahlt der Reisende die bis dahin erbrachten Reiseleistungen in ihrem Verh\u00e4ltnis zum Gesamtpreis sowie etwaige Mehrkosten (z.B. notwendiger, verl\u00e4ngerter Aufenthalt). Eventuelle Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung tragen der Reisende und der Reiseveranstalter je zur H\u00e4lfte. Das K\u00fcndigungsrecht wegen h\u00f6herer Gewalt steht auch dem Reisenden zu.<\/p>\n<p>Im \u00dcberigen gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Reisebedingungen Lieber Reisegast, ERKA-REISEN ist stets bem\u00fcht, seinen G\u00e4sten ein unvergessliches Reiseerlebnis zu vermitteln. 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